So, nachdem ich über diesen Sommer hinweg öfters mal Probleme beim Veloselbstverlad auf den SBB hatte und auch der Tagi darüber berichtete wollte ich es endlich genauer wissen – was gilt, wer was darf, wer muss was bezahlen.
Am hier beschriebenen Fall beteiligt waren 2 Kinderwagen, unzählige Gepäckstücke einer Reisegruppe von Zürich Flughafen nach Luzern, welche die obere Wagenhälfte reserviert hatten, und ein Velo (meins) im Zug. Auf dem Perron befanden sich 3 Personen mit Fahrrädern, welche ebenfalls mit diesem Zug fahren wollten.
Der fragliche Zug war ein Interregio bestehend aus Doppelstockwagen des Typs IC2000. Das Veloabteil befindet sich im Bt-Wagen (Steuerwagen, 2. Klasse). Je nach Ausführung sind bis zu 5 Velo-Halterungen angebracht und diesen gegenüber 1 bis 3 Klapp-Sitzplätze.
Die Standpunkte der einzelnen Akteure:
- Die Reisegruppe bestand darauf, eine Reservation zu haben und “schliesslich auch Platz für das Gepäck zu benötigen”
- Die Besitzerinnen der Kinderwagen bestanden darauf, ihre Kinder in den jeweiligen Kinderwagen zu belassen und nicht aus den Augen lassen zu können – und damit auch die Klappsitze zu benötigen.
- Die Velofahrer auf dem Perron sagten, sie hätten Tickets gelöst und damit auch das Recht auf die Beförderung.
- Der Zugbegleiter
Die Rechtsquellen: Diese waren nicht einfach zu finden – es handelt sich um das Eisenbahngesetz EBG, das Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr TG, die zugehörige Transportverordnung TV, die aktuellen Tarifbestimmungen der Schweizerischen Transportunternehmen für den Personentarif T600 und den allgemeinen Gepäcktarif T601.
Zu den einzelnen Akteuren:
Reisegruppe
Eine Reservation garantiert einen Sitzplatz – würde man meinen. Eine entsprechende Bestimmung habe ich allerdings nicht gefunden. Gehen wir aber mal einfach davon aus. Dann stellt sich nun die Frage nach dem Handgepäck. Diese ist in T600 unter den Ziffern 27.0 und 27.1 geregelt:
27.0 Allgemeines
27.00 Als Handgepäck, das in die Personenwagen mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die so beschaffen sind und untergebracht werden können, dass sie keinen Schaden verursachen und den Mitreisenden nicht lästig fallen. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m. Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls
- Skis und Snowboards
- Schlitten und Skibobs
- Kinderwagen gemäss Ziffer 27.2
- Fahrräder gemäss Ziffer 27.3
27.01 Grundsätzlich hat jeder Reisende nur Anspruch auf unentgeltliche Beförderung seines eigenen Handgepäcks.
27.02 Werden Gegenstände, die nicht als Handgepäck im Sinne von Ziffer 27.00 gelten, in die Personenwagen mitgenommen, so ist die Gepäckfracht gemäss Tarif 601 zu bezahlen
27.1 Beförderung im Personenwagen
27.10 Jedem Reisenden steht für sein Handgepäck der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen. Das Handgepäck ist von den Reisen selbst zu beaufsichtigen.
27.11 Wünscht der Reisende sein Handgepäck auf Sitzplätzen anstatt im Gepäckträger mit sich zu führen, so hat er so viele gewöhnliche Billette zum halben Preis zu lösen, als er für sein Handgepäck Sitzplätze beansprucht. Für Kinder-Tragtaschen gilt diese Regelung nur bei Platzmangel.
Also, soweit geklärt. Die Reisegruppe darf ihre Koffer OBEN bei ihren Sitzplätzen haben – oder in der Gepäcknische. Auf der Plattform selbst darf es nicht im Weg sein.
Velofahrer
Die Frage, ob die Velofahrer reserviert haben oder nicht stellt sich nicht – denn es hat 5 Fahrradhaken, 1 von mir belegt, 3 Velos wollten noch Platz. Hier finden wir zuerst in T600 Ziffer 27.3
27.3 Fahrräder und ähnliche Fahrgeräte
27.30 Als leicht tragbare Gegenstände gelten zusammengeklappte oder demontierte Fahrräder, kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 27.10 untergebracht werden können. Beförderung wird unentgeltlich nur gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden. Kleinkindervelos und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.
27.31 Sind die Fahrgeräte unverpackt, gelten die Bestimmungen und Preise für Fahrräder im Selbstverlad, im Tarif 601 <<Allgemeiner Gepäcktarif>>
Also weiter in T601.
50.0 Beteiligte Transportunternehmungen
50.00 Der Selbstverlad von Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten ist wie folgt möglich:
- im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität
- [...]
50.02 Verladesperrfristen und Verfügungen
[...] Bei Platzmangel, in Zweifelsfällen und in ausserordentlichen betrieblichen Situationen entscheidet das Bahnpersonal über die Mitnahme von Fahrzeugen. [...]
50.4 Verlad im Zug
50.40 Pro Reisender darf nur 1 Fahrrad wie folgt verladen werden:
- In Regional- und S-Bahn-Zügen ohne Zugpersonal,
auf den mit einem Fahrrad-Symbol gekennzeichneten Einstiegsplattformen der Personenwagen.
Das Fahrrad darf nicht in das Gepäckabteil eingeladen werden.
Der Selbstverlad von Fahrradanhängern und Dreirad-Fahrrädern ist im Regionalverkehr durch die Grösse der Türöffnung (unterschiedlich je nach Rollmaterial) beschränkt.
OK, alles soweit klar – die Fahrräder durften in diesem Zug also nur in diesen Wagen auf diese Plattform eingeladen werden. Eine Definition von “Velo-Abteil” habe ich in den obengenannten Quellen nicht gefunden, es bleibt nur der Analogieschluss auf den Velowagen. Die Kapazität war ausreichend, und eine ausserordentliche betriebliche Situation herrschte m.E. nicht.
Also: Die Velofahrer hätten ihre Velos in den Stellplätzen befestigen dürfen müssen.
Kinderwagen
Jetzt kommt der interessante Teil:
27.2 Kinderwagen
27.20 Zusammengelegte Kinderwagen gelten als leicht tragbare Gegenstände.
27.21 Nicht zusammengelegte Kinderwagen dürfen auf den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern der nötige Platz vorhanden ist.
27.22 Fehlt der nötige Platz, dürfen Kinderwagen unentgeltlich im Gepäckwagen transportiert werden. Ein-, Um- und Auslad sind vom Reisenden zu besorgen.
ZUSAMMENGELEGT heisst es hier. Das war aber keiner der Kinderwagen – es waren diese Menschenpflüge, 3 Räder, spitz zulaufend, bei denen eigentlich nur die Ben-Hur-Extensions fehlen. Schritt für Schritt nun:
27.20 ist nicht erfüllt – die Kinderwagen gelten also nicht als leicht tragbar.
27.21 kann auch nicht erfüllt werden – der fragliche Zug fuhr um 17.04 ab Zürich HB nach Luzern – wer schon mal drin war weiss, dass “der nötige Platz” dort nicht vorhanden ist.
27.22 Gepäckwagen? Schwer zu schaffen, denn der AD (1. Klasse, Gepäck)-Wagen ist 9 Wagenlängen weiter hinten, die Gepäcktüre etwa 1 m über Perronhöhe – plus, die Mütter wollten ja die Kinder nicht unbeaufsichtigt, aber im Wagen lassen. Immerhin wäre der Transport dort kostenfrei.
Es bleibt nur 27.02 – ein nicht leicht tragbarer Gegenstand im Personenwagen.
Nun steht in T601. Dort finden wir folgendes:
60 Reisegepäck
60.00 Preise pro Gepäckstück CHF
Koffer, Taschen, Schlitten, Kinderwagen (unbeladen) 10.-
Zusammenfassung
Hauptproblem ist, dass “Veloabteil” nicht definiert wird. Mir erscheint es zweckmässig, dieses als einen Bereich zu klassifizieren, der gleichzeitig Velowagen und Personenwagen ist – Grund: Es hat Haken. Es hat Sitzplätze.
Von dieser Definition ausgehend wäre Folgendes zu tun:
1. Die Angehörigen der Reisegruppe nehmen ihr Gepäck zu ihren Sitzplätzen nach oben.
2. Die Velofahrer hängen ihre Velos in die Haken.
3. Da nun Platz für die Kinderwagen ist, dürfen sie im Veloabteil bleiben – bezahlen aber nach T600 Ziffer 27.02 die in T601 unter Ziffer 60.00 für Kinderwagen aufgeführte Gepäckfracht von CHF 10.
Oder sie reisen kostenfrei auf der Einstiegsplattform – solange Platz ist.
Wie ging’s in diesem Fall aus? Alle blieben stur und der Zugbegleiter entschied gegen die Beförderung der 3 noch draussen stehenden Fahrräder. Womit er nicht alleine wäre – ein angefragter Kondukteur meinte in Sachen Kinderwagenbeförderung: “Wenn Platz auf der Plattform ist, können die den Wagen dort abstellen (ohne bezahlen). Ansonsten im Gepäck/Velo-Abteil.”
Mein Fazit
Kinderwagen haben kein Anrecht auf die Veloabteile – ausser die FahrerInnen bezahlen die Gepäckfracht.
[Update 29.10.2009 13:48] Nachtrag und Bilder eingefügt
Nachtrag
Heute hat die SBB bekanntgegeben, dass alle IC2000-Bt-Wagen, die noch kein Spielabteil haben, ab Sommer 2010 nachgerüstet werden. Bei diesem Umbau gehen grob geschätzt 30-40 Sitzplätze im oberen Wagenteil verloren. Auf der Strecke Luzern-Zürich wird aber jetzt schon um jeden Sitzplatz gekämpft.
Dank diesem Spielabteil werden die Kinderwagenfahrer den Steuerwagen wohl nun definitiv in Beschlag nehmen – und das Veloabteil verwandelt sich zu einem neuartigen P+R-Parkplatz. Wie wäre es also mit einem neuen Label?
8 Comments for Kinderwagen in SBB kosten 10 Fr.
Dani | 30/10/2009 at 10:29
FlohEinstein | 30/10/2009 at 10:37
@Dani Nein, aber 4 jüngere Geschwister, 2 Cousinen und habe lange Zeit Babysitting für befreundete Familien gemacht – inkl. Transport der Kinder mit dem ÖV z.B. zum See, von der Krippe nach Hause (beides S-Bahn oder Interregio) oder in die Badi (Bus).
Warum war ich dann kein Platzproblem?
Ich hatte zusammenlegbare Buggies. Kind raus, Buggy zusammenklappen und ab hinter den Sitz, fertig.
Ich habe absolut nichts gegen Familien im ÖV, bin sogar absolut dafür – nur wer schon mit dem ÖV aufwächst merkt, dass vieles auch ohne Auto geht. Aber es scheint mir einfach, dass die 3-rädrigen Kinderwagen ein platzverschwendendes Statussymbol sind, ähnlich wie Offroader als Mamitaxi.
steven | 17/11/2009 at 01:08
Ich finde Fahrräder sollten in den Gepäckwagen sofern vorhanden, immer wieder stören Velos in Zügen, und der Gepäckwagen ist stets leer….
FlohEinstein | 29/11/2009 at 06:34
Diese Woche im IR Thalwil Zug: Neu wird dieser teilweise tatsächlich mit Spielwagen geführt, und eine Frau mit Kinderwagen bat die Passagiere, gefälligst den Kinderwagenabstellplatz zu räumen.
@steven Die “Gepäckwagen”, also Wagen des Typs D, sind selten geworden in den Zügen. Wenn es sie gibt, klar, dann sollen die Velos sie benützen. Der einzige Zug den ich ab und zu brauche der noch so einen Wagen hat ist der Interregio von Chur via Pfäffikon SZ nach Zürich. Dort ist der Velowagen zuvorderst hinter der Lok, dann folgen 3 Wagen 1. Klasse. Lädt man das Velo vorne ein und geht dann durch den Zug zu den 2. Klass-Wagen verärgert man die Passagiere in der 1. Klasse.
Ach ja: Im diesem Gepäck-/Velowagen sind jeweils die Vorräte der Minibar schön verstreut – wenn man sie beiseite räumt um Platz für’s Velo zu haben wird man vom Wägelimensch verdächtigt, man hätte was gestohlen.
Wie man’s dreht und wendet, irgendwo eckt man immer an.
Markus Felber | 04/05/2010 at 08:22
Danke für die Zusammenstellung der leider allzu verworrenen Rechtslage. Nützen wird es allerdings nichts, denn im wirklichen Leben gilt das Recht des Schnelleren. Ich benutze regelmässig die Spatz-Komposition der Zentralbahn mit exklusiv als solche bezeichneten Velo-Plätzen. Diese sind sehr oft mit einem (!) meist leeren (!) Kinderwagen belegt, so dass die dorthin gehörenden Velos irgendwo im Einsteigbereich stehen bleiben müssen und bei jeder Station erheblich stören. Und nota bene: Pro Velo kassiert die Bahn 10 Franken, für Kinderwagen nichts!!
David | 27/05/2010 at 09:39
Auch die SBB sagt “first come, first serve”
FlohEinstein | 27/05/2010 at 09:58
Nur sagt keiner was, wenn ein Kinderwagen sonstwo im Zug auf der Plattform steht – Velos hingegen “stören” dort. Letzten (Pfingst-)Montag hat es die SBB geschafft, abends auf der Strecke Chur-Zürich den Doppelstock-Interregio (IC2000) mit einstöckigem “EW IV”-Steuerwagen fahren zu lassen – ergo ohne Velo- und Kinderwagen-Abteil. Effekt: In allen 2. Klass-Wagen waren die Plattformen mit Velos und Kinderwagen gefüllt, so dass die Leute kaum aus- und einsteigen konnten.
Znuk | 19/07/2010 at 08:27
Ich war am Samstag 6.5 Stunden im Zug unterwegs ins Wallis. Zwischen Bern und Visp sowie am Abend zwischen lausanne und Biel gestossen volle Züge.
Ich konnte meinen Kinderwagen und unsere Tochter nicht immer so platzieren wie wenn wir die einzigen Leute im Zug gewesen wären. Sie waren gestossen voll. Aber. Wo ist das Problem? Kinderwagen zusammenlegen und irgendwo in eine Ecke stellen. Wir hatten jederzeit genügend Platz und auch alle Fahrräder (es waren mehr als drei) hatten genügend Platz.








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